✅ Alle Preise inkl. 20 Minuten Arbeitszeit vor Ort
✅ Keine versteckten Kosten – transparente Festpreise & Aufschläge
✅ Zahlung möglich: bar, EC-Karte, PayPal oder auf Rechnung (auf Rechnung nur für Stammkunden)
✅ 10 %  Rabatt für Studenten, Alleinerziehende, Bundeswehr, Ehrenamtsausweis und Bürgergeldempfänger.

Preis für eine Türöffnung bei zugefallener Tür (mit Vorlaufzeit) oder Sofort-Service ( Notfall ).

Alle Preise Siehe Diagramm 1 und 2.

Diagramm 1



🔐 Schonende Türöffnung – Ihr Vorteil bei Meister Bertram

In 98 % aller Fälle öffnen wir Türen schnell und zerstörungsfrei – ganz gleich ob sie zugefallen oder einfach verschlossen sind.
Bei besonders erschwerten Bedingungen, etwa bei Sicherheitstüren mit Mehrfachverriegelungen oder Mehrfachschnappern, kann es jedoch in seltenen Fällen erforderlich sein, den Profilzylinder zu ersetzen.
Für genau solche Fälle haben wir unsere Transparente Preissäule mit allen Zusatzleistungen erstellt – damit Sie jederzeit den Überblick behalten.
✔️ Fair. Transparent. Regional.
✔️ Keine Überraschungen – alle Zusatzkosten sind klar ausgewiesen

Diagramm 2










Auf alle Notfalleinsätze ab 22 Uhr kommt ein Aufschlag von 100 % Zuschlag dazu. Die Aufschläge kommen sowohl auf den Stundentarif und der Notfallpauschale.

Der Schlüsseldienst ist zu teuer? Das stimmt so nicht. Zwar erscheint der Stundenverrechnungssatz mit mittlerweile 50 bis 80 Euro für viele Kunden als (zu) hoch – doch Verbraucher dürfen nicht vergessen, dass dies die Bruttokosten sind. Als eigentlicher Stundenlohn kommt beim Handwerker viel weniger an. Denn die Handwerksbetriebe müssen mit jedem Stundensatz natürlich auch laufende Kosten und Abgaben decken.
Aus diesen Faktoren setzt sich die Handwerkerstunde zusammen:

  • Betriebliche und kalkulatorische Gemeinkosten: Diese machen etwa 25 bis 35 Prozent aus. Dazu gehören alle betrieblichen und kalkulatorischen Kosten, die für Betriebe anfallen, wie zum Beispiel Raumkosten, Lohnkosten für Mitarbeiter im Büro, Energiekosten sowie Rechts- und Beratungskosten.
  • Sozialabgaben: Für die gesetzliche Sozialversicherung (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung. Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung) fallen etwa 20 Prozent an. Hinzu kommen noch tarifliche und freiwillige Sozialaufwendungen, die nicht notwendig sind, jedoch von vielen Betrieben erbracht werden, um Mitarbeiter zu gewinnen. Dazu gehören beispielsweise Fahrgeld, Essenszuschüsse, 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld und ähnliche Ausgaben. Diese zählen jedoch zum Stundenlohn.
  • Umsatzsteuer: Sie liegt für Handwerksbetriebe bei 19 Prozent.
  • Stundenlohn: Etwa 28 Prozent des Stundenverrechnungssatzes fallen für den eigentlichen Stundenlohn an. Für Meister ist dieser höher als für Gesellen.
  • Gewinn: Für Handwerksbetriebe bleiben am Ende nur etwa 2 bis 3 Prozent an Gewinnanteilen übrig.